Hotelkosten & Doppelte Haushaltsführung: So Geht's!

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Hotelkosten & Doppelte Haushaltsführung: So geht's!

Hey Leute! Lasst uns mal über ein Thema sprechen, das für viele von euch echt relevant sein kann: Hotelkosten und die doppelte Haushaltsführung. Klingt vielleicht erstmal ein bisschen trocken, aber glaubt mir, es geht hier um bares Geld, das ihr vom Finanzamt zurückbekommen könnt. Also, schnallt euch an, denn wir tauchen tief in die Materie ein und schauen uns an, wie ihr eure Hotelkosten richtig geltend macht, wenn ihr aufgrund einer doppelten Haushaltsführung unterwegs seid. Wir werden uns ansehen, was die doppelte Haushaltsführung überhaupt ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und, ganz wichtig, wie ihr eure Hotelkosten in der Steuererklärung korrekt angebt, um das Maximum rauszuholen. Also, seid gespannt und lasst uns direkt loslegen!

Was ist die doppelte Haushaltsführung eigentlich?

Okay, fangen wir ganz vorne an: Was bedeutet eigentlich diese doppelte Haushaltsführung? Ganz einfach: Ihr habt zwei Wohnungen oder Haushalte, die ihr unterhaltet. Euer Lebensmittelpunkt ist an einem Ort, in der Regel dort, wo ihr eure Familie habt oder wo ihr euch am meisten aufhaltet. Aber ihr arbeitet an einem anderen Ort, der so weit von eurem Lebensmittelpunkt entfernt ist, dass ihr dort eine zweite Wohnung oder Unterkunft braucht, um eure berufliche Tätigkeit auszuüben. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ihr aus beruflichen Gründen umziehen müsst, aber eure Familie am alten Wohnort zurückbleibt. Oder wenn ihr eine Zweitwohnung in der Nähe eures Arbeitsplatzes habt, während eure Familie woanders wohnt. Um es kurz zu machen: Es geht darum, dass ihr aufgrund eurer Arbeit gezwungen seid, zwei Haushalte zu führen und entsprechend zwei Orte habt, an denen ihr wohnt oder untergebracht seid. Ihr habt also quasi zwei Lebensmittelpunkte, was es für euch natürlich komplizierter macht, aber auch steuerlich interessant sein kann. So, jetzt wisst ihr schon mal, worum es geht.

Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung

Nicht jeder, der zwei Wohnungen hat, kann die doppelte Haushaltsführung geltend machen. Das Finanzamt stellt einige klare Anforderungen, die ihr erfüllen müsst, damit das Ganze klappt. Zuerst einmal: Euer Lebensmittelpunkt muss euer Hauptwohnsitz sein. Das ist der Ort, an dem ihr euch überwiegend aufhaltet, wo eure Familie lebt oder wo ihr euch am meisten zu Hause fühlt. Eure Zweitwohnung oder Unterkunft am Arbeitsort muss aus beruflichen Gründen notwendig sein. Das bedeutet, dass ihr die Entfernung zwischen eurem Hauptwohnsitz und eurem Arbeitsort nicht täglich bewältigen könnt oder wollt. Die Entfernung spielt dabei eine wichtige Rolle. Wenn ihr weniger als eine Stunde Fahrtzeit habt, wird es schwierig, die doppelte Haushaltsführung durchzubekommen. Die Kosten für eure Zweitwohnung müssen angemessen sein. Das bedeutet, dass die Miete und die Nebenkosten nicht übertrieben hoch sein dürfen. Das Finanzamt schaut hier genau hin und vergleicht die Kosten mit den ortsüblichen Mietpreisen. Und zu guter Letzt: Ihr müsst die Kosten selbst tragen. Ihr könnt die Kosten für eure Zweitwohnung nicht steuerlich geltend machen, wenn sie von eurem Arbeitgeber oder einer anderen Person übernommen werden. Wenn ihr diese Voraussetzungen erfüllt, dann habt ihr schon mal gute Karten, um die doppelte Haushaltsführung in Anspruch zu nehmen und eure Hotelkosten absetzen zu können. Klingt doch gut, oder?

Hotelkosten absetzen: So geht's!

Kommen wir jetzt zum spannenden Teil: Wie könnt ihr eure Hotelkosten in der Steuererklärung angeben und damit Steuern sparen? Grundsätzlich könnt ihr alle notwendigen Kosten, die euch aufgrund eurer beruflichen Tätigkeit entstehen, absetzen. Dazu gehören auch Hotelkosten, wenn ihr aus beruflichen Gründen an einem anderen Ort übernachten müsst. Aber Achtung: Es gibt einige Dinge zu beachten. Ihr könnt Hotelkosten nur dann absetzen, wenn ihr keine eigene Wohnung oder Unterkunft am Arbeitsort habt. Wenn ihr eine Zweitwohnung habt, könnt ihr die Hotelkosten nur dann geltend machen, wenn ihr euch ausnahmsweise beruflich am Arbeitsort aufhalten müsst, zum Beispiel bei einer Dienstreise oder einem längeren Projekt. Und was ist mit den Verpflegungskosten? In der Regel könnt ihr Verpflegungspauschalen geltend machen, wenn ihr euch auswärts beruflich aufhaltet. Diese Pauschalen sind pauschale Beträge, die ihr zusätzlich zu euren Hotelkosten absetzen könnt. Die Höhe der Pauschalen hängt von der Dauer eurer Abwesenheit ab. Also, bewahrt alle Belege auf, denn ohne diese könnt ihr die Hotelkosten nicht absetzen! Ihr braucht Hotelrechnungen, Quittungen und andere Nachweise, um eure Ausgaben zu belegen. Macht am besten Kopien oder scannt die Belege ein, damit ihr sie auch in digitaler Form habt. Fragt am besten bei eurem Steuerberater nach, welche Belege ihr im Einzelnen benötigt. Das kann je nach eurer individuellen Situation variieren. Also, alles gut dokumentieren und nichts vergessen!

Welche Hotelkosten sind absetzbar?

Es gibt eine Reihe von Hotelkosten, die ihr in eurer Steuererklärung angeben könnt. In erster Linie sind das natürlich die Übernachtungskosten. Dazu gehören die Kosten für das Hotelzimmer selbst, aber auch für zusätzliche Leistungen wie Frühstück, wenn es in der Rechnung enthalten ist. Achtet darauf, dass die Übernachtungskosten auf der Rechnung separat ausgewiesen werden. Neben den Übernachtungskosten könnt ihr auch andere Hotelkosten absetzen, die im Zusammenhang mit eurer beruflichen Tätigkeit stehen. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für die Nutzung des Hotel-Internets, die Kosten für das Parken am Hotel oder die Kosten für Telefonate, die ihr beruflich geführt habt. Bewahrt auch hierfür die Belege auf, um eure Ausgaben nachzuweisen. Wenn ihr also in einem Hotel übernachtet, um eure beruflichen Verpflichtungen zu erfüllen, dann könnt ihr diese Kosten in der Regel in eurer Steuererklärung angeben und so eure Steuerlast reduzieren. Klingt doch nach einer fairen Sache, oder?

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Hotelkosten in der Steuererklärung

Okay, jetzt geht's ans Eingemachte: Wie tragt ihr eure Hotelkosten in eure Steuererklärung ein? Keine Sorge, es ist gar nicht so kompliziert, wie es vielleicht klingt. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die euch dabei hilft: Zuerst einmal benötigt ihr die Anlage N eurer Steuererklärung. In dieser Anlage werden alle Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit angegeben. Hier tragt ihr eure Hotelkosten als Werbungskosten ein. Geht in die Zeile für Werbungskosten und sucht nach der Kategorie