Doppelte Haushaltsführung & Familienheimfahrten: Steuer-Tipps

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Doppelte Haushaltsführung & Familienheimfahrten: Steuer-Tipps

Hey Leute! Habt ihr euch jemals gefragt, wie ihr eure Steuern optimieren könnt, wenn ihr beruflich bedingt zwei Haushalte führt und regelmäßig zu eurer Familie pendelt? Dann seid ihr hier genau richtig! In diesem Artikel tauchen wir tief in die Themen doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten ein. Wir erklären euch, welche Kosten ihr absetzen könnt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und geben euch jede Menge praktische Tipps, damit ihr das Maximum aus eurer Steuererklärung herausholen könnt. Los geht's!

Was ist eine doppelte Haushaltsführung?

Doppelte Haushaltsführung klingt erstmal kompliziert, ist es aber gar nicht. Es bedeutet einfach, dass ihr aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz habt, während euer Hauptwohnsitz (wo eure Familie lebt) woanders ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ihr einen neuen Job in einer anderen Stadt angenommen habt, aber eure Familie (noch) nicht mit umziehen kann oder will. Der Gesetzgeber erkennt an, dass dies mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, und erlaubt es euch daher, bestimmte Ausgaben als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Aber Achtung, es gibt ein paar wichtige Regeln zu beachten!

Um eine doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend zu machen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Berufliche Veranlassung: Der zweite Wohnsitz muss aus beruflichen Gründen notwendig sein. Das bedeutet, dass euer Arbeitsplatz von eurem Hauptwohnsitz aus nicht zumutbar erreichbar sein darf. Eine genaue Kilometerangabe gibt es hier zwar nicht, aber in der Regel geht man von einer täglichen Pendelzeit von über drei Stunden aus. Achtet darauf, dass ihr dies im Zweifel auch nachweisen könnt, zum Beispiel durch eine Bescheinigung eures Arbeitgebers.
  2. Hauptwohnsitz: Ihr müsst einen Hauptwohnsitz außerhalb des Ortes eurer Arbeitsstätte haben. Dieser Hauptwohnsitz muss der Lebensmittelpunkt eurer Familie sein. Das bedeutet, dass sich dort eure engsten persönlichen Beziehungen befinden. Dies kann durch verschiedene Faktoren belegt werden, wie zum Beispiel der Wohnort eures Ehepartners, eurer Kinder, Vereinsmitgliedschaften oder ehrenamtliche Tätigkeiten.
  3. Finanzielle Beteiligung: Ihr müsst euch finanziell an den Kosten des Hauptwohnsitzes beteiligen. Das bedeutet, dass ihr Miete, Kreditraten oder andere Kosten für den Hauptwohnsitz tragen müsst. Eine bloße Mitbenutzung des Hauptwohnsitzes reicht nicht aus. Achtet darauf, dass ihr entsprechende Belege vorlegen könnt.

Welche Kosten könnt ihr nun konkret absetzen? Hier eine kleine Übersicht:

  • Miete: Die Miete für den Zweitwohnsitz könnt ihr in voller Höhe absetzen. Achtung: Seit 2014 ist die Absetzbarkeit auf maximal 1.000 Euro pro Monat begrenzt. Liegen eure Mietkosten darüber, könnt ihr nur bis zu diesem Betrag absetzen. Hierbei ist es wichtig, die Mietkosten nachzuweisen. Das geht am besten mit dem Mietvertrag und den entsprechenden Kontoauszügen.
  • Nebenkosten: Auch die Nebenkosten für den Zweitwohnsitz, wie zum Beispiel Strom, Wasser, Heizung, Müllabfuhr und Reinigung, könnt ihr absetzen. Hierfür solltet ihr die entsprechenden Rechnungen und Abrechnungen aufbewahren.
  • Einrichtungsgegenstände: Kosten für notwendige Einrichtungsgegenstände, wie zum Beispiel Bett, Schrank, Tisch und Stühle, könnt ihr ebenfalls absetzen. Diese Kosten können entweder im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgesetzt werden, wenn sie geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind (bis zu einem bestimmten Betrag, der sich im Laufe der Zeit geändert hat, also informiert euch!). Ansonsten können sie über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Bewahrt die Kaufbelege gut auf!
  • Umzugskosten: Wenn der Umzug in den Zweitwohnsitz beruflich veranlasst ist, könnt ihr auch die Umzugskosten absetzen. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für das Umzugsunternehmen, Fahrtkosten, Verpflegungskosten und Maklergebühren für die Wohnungssuche. Hierfür solltet ihr ein detailliertes Umzugsprotokoll erstellen und alle Belege sammeln.

Familienheimfahrten: Absetzen und sparen

Neben der doppelten Haushaltsführung sind auch die Familienheimfahrten ein wichtiger Punkt, um Steuern zu sparen. Wenn ihr einen Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen habt und regelmäßig zu eurer Familie nach Hause fahrt, könnt ihr die Fahrtkosten als Werbungskosten absetzen. Aber auch hier gibt es ein paar Regeln zu beachten.

Was sind Familienheimfahrten?

Familienheimfahrten sind Fahrten von eurem Zweitwohnsitz zu eurem Hauptwohnsitz, wo eure Familie lebt. Diese Fahrten sind notwendig, um den Kontakt zu eurer Familie aufrechtzuerhalten. Der Gesetzgeber erkennt an, dass diese Fahrten mit Kosten verbunden sind, und erlaubt es euch daher, die Fahrtkosten steuerlich geltend zu machen.

Welche Kosten könnt ihr absetzen?

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Fahrtkosten für Familienheimfahrten abzusetzen:

  1. Tatsächliche Kosten: Ihr könnt die tatsächlichen Kosten für die Fahrten absetzen. Das bedeutet, dass ihr die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (Zug, Bus, Flugzeug) in voller Höhe absetzen könnt. Hierfür müsst ihr die Fahrkarten aufbewahren.
  2. Kilometerpauschale: Wenn ihr mit dem eigenen Auto fahrt, könnt ihr die Kilometerpauschale ansetzen. Diese beträgt aktuell (Stand: 2024, bitte immer aktuelle Werte prüfen!) 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer für die Hin- und Rückfahrt. Das bedeutet, dass ihr für jede gefahrene Kilometer 0,30 Euro von der Steuer absetzen könnt. Achtung: Die Kilometerpauschale gilt nur für die einfache Strecke. Ihr müsst also die gefahrene Kilometerzahl halbieren.

Wie oft könnt ihr Familienheimfahrten absetzen?

Ihr könnt grundsätzlich eine Familienheimfahrt pro Woche absetzen. Das bedeutet, dass ihr 52 Familienheimfahrten pro Jahr steuerlich geltend machen könnt. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme: Wenn ihr euren Hauptwohnsitz so selten besucht, dass er nicht mehr als Lebensmittelpunkt angesehen werden kann, können die Familienheimfahrten nicht mehr abgesetzt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ihr euren Hauptwohnsitz nur alle paar Monate besucht.

Wie weist ihr die Familienheimfahrten nach?

Um die Familienheimfahrten nachzuweisen, solltet ihr ein Fahrtenbuch führen. In diesem Fahrtenbuch notiert ihr alle Fahrten, das Datum, die gefahrenen Kilometer und den Zweck der Fahrt (Familienheimfahrt). Alternativ könnt ihr auch andere Nachweise vorlegen, wie zum Beispiel Tankquittungen, Hotelrechnungen oder Bahntickets. Wichtig ist, dass ihr die Fahrten glaubhaft nachweisen könnt.

Tipps und Tricks für die Steuererklärung

  • Belege sammeln: Das A und O ist das Sammeln von Belegen. Bewahrt alle Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge und sonstigen Belege sorgfältig auf. Ohne Belege könnt ihr keine Kosten absetzen.
  • Fahrtenbuch führen: Führt ein Fahrtenbuch, um eure Familienheimfahrten und andere beruflich veranlasste Fahrten nachzuweisen. Ein Fahrtenbuch muss lückenlos und zeitnah geführt werden.
  • Steuerberater konsultieren: Wenn ihr euch unsicher seid, ob ihr alle Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung und die Familienheimfahrten erfüllt, solltet ihr einen Steuerberater konsultieren. Ein Steuerberater kann euch individuell beraten und euch helfen, das Maximum aus eurer Steuererklärung herauszuholen.
  • Pauschalen nutzen: Nutzt die Pauschalen, die es gibt. Zum Beispiel gibt es eine Umzugskostenpauschale, die ihr ansetzen könnt, ohne die tatsächlichen Kosten nachweisen zu müssen. Informiert euch über die aktuellen Pauschalen.
  • Fristen beachten: Achtet auf die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung. Wenn ihr die Fristen versäumt, kann das zu Verspätungszuschlägen führen.

Fazit

Die doppelte Haushaltsführung und die Familienheimfahrten bieten euch die Möglichkeit, eure Steuerlast erheblich zu reduzieren. Achtet jedoch darauf, dass ihr alle Voraussetzungen erfüllt und alle Belege sorgfältig aufbewahrt. Mit den richtigen Tipps und Tricks könnt ihr das Maximum aus eurer Steuererklärung herausholen und bares Geld sparen. Und denkt daran: Im Zweifelsfall immer einen Steuerberater konsultieren!

Ich hoffe, dieser Artikel hat euch geholfen, das Thema besser zu verstehen. Wenn ihr noch Fragen habt, schreibt sie einfach in die Kommentare. Viel Erfolg bei eurer Steuererklärung!